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   OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20   

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https://dejure.org/2020,23769
OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20 (https://dejure.org/2020,23769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.08.2020 - 9 UF 187/20 (https://dejure.org/2020,23769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2020 - 9 UF 187/20 (https://dejure.org/2020,23769)
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  • LG Offenburg, 06.07.2012 - 4 T 113/12

    Betreuervergütung: Erhöhung wegen eines BWL-Studiums bei Bestellung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung im Kern hierauf ausgerichtet ist, wovon auszugehen ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen hinausgeht (BGH FamRZ 2012, 629, 631; LG Offenburg JurBüro 2012, 542).

    Desgleichen liegt es fern, dem Kern des im BWL-Studium erworbenen Fachwissens eine allgemeine Nützlichkeit für den Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge zu attestieren (vgl. auch LG Offenburg JurBüro 2012, 542).

  • AG Offenburg, 09.06.2016 - 1 XVII 333/14

    Berufsbetreuervergütung: Voraussetzungen einer Stundensatzerhöhung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20
    Das Recht zur Beantragung von Hilfen mag zwar auch vermögensrechtliche Aspekte berühren, ist aber - wie auch die konkret abgerechneten Tätigkeiten der Pflegerin zeigen - erkennbar nicht ihr Hauptaufgabengebiet gewesen und kann daher einen erhöhten Vergütungssatz für sämtliche Tätigkeiten nicht begründen (ebenso AG Offenburg FamRZ 2017, 247).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 57/08

    Grundsätze des Aufwendungsersatzes eines für ein minderjähriges Kind bestellten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, wobei dem Pfleger allerdings ein gewisses Ermessen zuzubilligen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. FamFR 2012, 424 sowie v. 06. März 2008 - 9 WF 57/08, jeweils für Verfahrenspfleger).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Sorgerechtsverfahren:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, wobei dem Pfleger allerdings ein gewisses Ermessen zuzubilligen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. FamFR 2012, 424 sowie v. 06. März 2008 - 9 WF 57/08, jeweils für Verfahrenspfleger).
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